Innovation in KMU – Spitze auf dem Land! (inkl. STEP)
Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes als eine der wirtschaftlich stärksten und
innovationsfähigsten Regionen in Europa. Der zunehmende globale Wettbewerb erfordert dauerhafte Anstrengungen zur Stärkung der
Innovationskraft, um nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in der Fläche Baden-Württembergs zu erzielen.
Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land!
Technologieführer für Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung
Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen. Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen über das
Land und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
„Spitze auf dem Land!“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur
Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den
Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und
Zukunftsfähigkeit sind. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den
Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können
für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10
Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt im Regelfall 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur
Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Bezuschusst werden
Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter
Produkte und Dienstleistungen. Zusätzlich sollen nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im
Produktionsprozess erreicht werden. Die Möglichkeit, technologisch fortschrittliche Produkte unter Berücksichtigung
ökologischer Aspekte effizienter und schneller zu produzieren, erhöht die internationale Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen.
Seit Herbst 2024 erfolgt die Förderung auch auf der Grundlage der sogenannten STEP-Verordnung (Strategische
Technologien für Europa). Vorhaben, die die vorgenannten Auswahlkriterien erfüllen und zudem auf die Entwicklung und Herstellung
kritischer Technologien ausgerichtet sind, leisten insbesondere auch einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Abhängigkeiten der
Europäischen Union in strategischen Branchen. Kritische Technologien sind insbesondere digitale Technologien, umweltschonende und
ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien.
Bewerben können sich Gemeinden mit interessierten Unternehmen. Jeweils im März und September werden die vorliegenden
Aufnahmeanträge von einem Ausschuss bewertet und ein Fördervorschlag ausgearbeitet. Näheres zur Bewerbung finden Sie in der
Ausschreibung.
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